Die Vereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von AN sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie wurde neuerlich verlängert und findet nun Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 3. 2022 (Erlass des BMF vom 21. 12. 2021, 2021-0.877.188, BMF-AV Nr. 173/2021).