Mit dem Betrieblichen Testungs-Gesetz (BGBl I 2021/53) wird die Durchführung von betrieblichen Testungen auf SARS-CoV-2 in Betriebsstätten und Arbeitsorten in Österreich an AN sowie betriebsfremden Personen durch einen staatlichen Zuschuss gefördert. Diese Maßnahme wurde nun bis 31. 3. 2022 verlängert (BGBl I 2021/203 und BGBl I 2021/241). Seit 1. 1. 2022 können die Probenentnahmen bei PCR-Tests von den AN auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens (etwa zu Hause) durchgeführt und an das Unternehmen retourniert werden. Das Unternehmen organisiert dann die Logistik zum Labor und bekommt den Aufwand für die Auswertung mit einem Pauschalbetrag ersetzt.