Der Pendlerrechner berücksichtigt nicht, wenn die Arbeitnehmerin wegen der Arbeitszeiten beim ersten Dienstverhältnis am selben Tag den Dienstbeginn beim zweiten Dienstverhältnis nicht mehr mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen kann. Es steht dann abweichend vom Pendlerrechner das Pendlerpauschale zu. - VwGH 16. 11. 2021, Ra 2020/15/0090.