RL 93/13/EWG : Art 5, Art 6
Der Umstand, dass sich die Wechselkurse langfristig entwickeln, kann es nicht rechtfertigen, dass in den Vertragsbestimmungen und in den Informationen bei den Vertragsverhandlungen Kriterien nicht erwähnt werden, anhand derer die Bank den Wechselkurs für die Berechnung der Tilgungsraten festlegt und der Verbraucher damit diesen Wechselkurs jederzeit bestimmen kann.