Jährlich werden in Österreich geschätzte 500 bis 600 Mio € durch Inkassoinstitute betrieben und das dabei an die Inkassoinstitute zu zahlende Honorar vom Gläubiger auf den Schuldner überwälzt. Der Ruf nach einer Reform dieser Inkassokosten ist in jüngster Zeit durch die Corona-Krise wieder lauter geworden. Insb die in der Inkassokosten-VO angeordneten Höchstsätze bzw deren Ausschöpfung durch die Inkassoinstitute und das Verhältnis der Kosten im Vergleich zur betriebenen Forderung stehen in der Kritik. Diese Kritik sollte zum Anlass genommen werden, nicht nur die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten, sondern auch die Ersatzfähigkeit von internen außergerichtlichen Forderungsbetreibungsmaßnahmen einer Neuregelung zuzuführen.