Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.030,49 € für das Jahr 2022 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.030 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.202 €