Mit der Fachkräfteverordnung wurden für das Jahr 2022 66 Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können. Zusätzlich wurden noch für 8 Bundesländer bundesländerspezifische Mangelberufslisten definiert, die die regionalen Besonderenheiten berücksichtigen. (BGBl II 2021/573)