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Bilanzberichtigung bei unrichtiger Mehr-Weniger-Rechnung

SteuerrechtStB Mag. Alexander HofmannRdW 2022/704RdW 2022, 872 Heft 12 v. 15.12.2022

Mit Erkenntnis vom 22. 9. 2021 hat der VwGH11VwGH 22. 9. 2021, Ro 2020/15/0026. im Ergebnis ausgesagt, dass eine unrichtige Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) zu einer unternehmensrechtlichen Firmenwertabschreibung nicht zwingend zu einer fehlerhaften Steuerbilanz führt und daher ein Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG ausgeschlossen ist. Mit diesem Beitrag sollen einerseits die Aussagen des VwGH kritisch hinterfragt und anderseits soll eine alternative Sichtweise dargelegt werden.

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