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Bestandvertragsgebühr und neue Selbstberechnung durch Bestandnehmer

SteuerrechtUniv.-Ass. Dr. Peter DenkRdW 2022/647RdW 2022, 794 Heft 11 v. 17.11.2022

Seit dem AbgÄG 2022 sind nunmehr grds auch Bestandnehmer befugt, die Bestandvertragsgebühr selbst zu berechnen (und zu entrichten). Die bisherigen Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Das gilt insb für die Selbstberechnungsverpflichtung des Bestandgebers. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Neuregelung und behandelt anschließend damit zusammenhängende Zweifelsfragen.11Der Autor dankt Herrn em. Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer herzlich für anregende Diskussionen und die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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