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VwGH zur Bilanzberichtigung mit allfälligen Gewinnabschlägen

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2022/644RdW 2022, 789 Heft 11 v. 17.11.2022

Ist eine Bilanzberichtigung für verjährte Jahre auf besondere Sorglosigkeit bei der Bilanzierung zurückzuführen, wird dies den Abschlägen nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG entgegenstehen. - VwGH 29. 9. 2022, Ro 2022/15/0011.

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