RL 93/13/EWG : Art 6, Art 7
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG (KlauselRL) stehen einer nationalen Rsp entgegen, nach der das nationale Gericht
nicht die Missbräuchlichkeit der gesamten betreffenden Vertragsklausel eines zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrags feststellen kann, sondern nur die Missbräuchlichkeit derjenigen Teile, die die Klausel missbräuchlich werden lassen, mit der Folge, dass die Klausel nach der Aufhebung solcher Teile teilweise wirksam bleibt, sofern eine solche Aufhebung darauf hinausliefe, den Inhalt der Klausel grundlegend zu ändern (was vom vorlegenden Gericht zu beurteilen ist);