Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.110,26 € für das Jahr 2023 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.110 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.295 €