Der OGH hatte jüngst erstmals zum KBG-Partnerschaftsbonus zu entscheiden. Dieser gebührt mit Ende des KBG-Bezugs beider Elternteile iHv je 500 €, sofern § 5b KBGG erfüllt ist, wonach die Eltern das KBG "für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen, mindestens jedoch im Ausmaß von je 124 Tagen, beansprucht" haben, unter Einhaltung der Verteilungsbandbreite von 40-60 %. Der Sachverhalt war überschaubar: