Das vorliegende Werk stellt einmal mehr unter Beweis, dass der allgemeine Teil des Strafrechts ein fortwährender Quell tiefgründiger Gedankengänge mit erstaunlichen Erkenntnissen sein kann. Die Thematik - der Schnittpunkt zwischen Verbandsverantwortlichkeit und Begehung durch Unterlassung - ist von hoher tatsächlicher Bedeutung, man denke etwa an den Fall des Nicht-Rückrufs eines gefährlichen Produkts: Unter welchen Umständen löst das Unterlassen der Entscheidungsträger, etwa der Geschäftsführer oder des Vorstandes, eine strafrechtliche Haftung der juristischen Person aus?