Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II soll die "kalte Progression" im EStG abgeschafft werden; nach der Beschlussfassung im Finanzausschuss am 3. 10. 2022 sind die weiteren parlamentarischen Beschlussfassungen noch im Oktober geplant. Die Abschaffung der "kalten Progression" bedeutet einen steuerrechtlichen Paradigmenwechsel. Ausgehend von den Hintergründen beleuchtet der Beitrag die nunmehr vorgesehene Inflationsanpassung im EStG etwas näher.