AngG: § 27 Z 3
Der Entlassungsgrund des § 27 Z 3 erster Fall AngG - Betreiben eines selbstständigen kaufmännischen Unternehmens - ist nach stRsp noch nicht durch die bloße Gründung eines selbstständigen kaufmännischen Unternehmens ohne Aufnahme des Geschäftsbetriebs verwirklicht, sondern setzt voraus, dass ein Geschäft tatsächlich ausgeübt wird.