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Rücktrittsrecht nach KSchG auch bei inversen Verbrauchergeschäften

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2022/558RdW 2022, 689 Heft 10 v. 17.10.2022

KSchG: §§ 1, 3

Abgesehen von einigen Regelungen, die an die übliche Rollenverteilung anknüpfen (wie zB die §§ 7a, 8 und 9 KSchG), ist das I. Hauptstück des KSchG auch auf "inverse Verbrauchergeschäfte" anzuwenden, bei denen der Verbraucher nicht Abnehmer ist, sondern die vertragstypische Sach- oder Dienstleistung erbringt.

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