vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhebung der SV-Verzugszinsen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/547RdW 2022, 667 Heft 10 v. 17.10.2022

Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen durch die Corona-Pandemie wurden die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge ab 1. 7. 2021 vorübergehend um 2 % reduziert (siehe RdW 2021/199). Diese Maßnahme ist nun mit 30. 9. 2022 ausgelaufen, sodass die gesetzlichen Verzugszinsen ab 1. 10. 2022 (bis Jahresende) wieder 3,38 % betragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte