Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen durch die Corona-Pandemie wurden die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge ab 1. 7. 2021 vorübergehend um 2 % reduziert (siehe RdW 2021/199). Diese Maßnahme ist nun mit 30. 9. 2022 ausgelaufen, sodass die gesetzlichen Verzugszinsen ab 1. 10. 2022 (bis Jahresende) wieder 3,38 % betragen.