Die Novelle betrifft ua die Beantragung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus", "Rot-Weiß-Rot - Karte" und "Blaue Karte EU". Die Änderungen sehen ua vor, dass zusätzlich zu den in § 7 der VO genannten Urkunden und Nachweisen dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte" eine Arbeitgebererklärung nach dem AuslBG anzuschließen ist. Auch beim Antrag auf Erteilung einer "Blaue Karte EU" sind zusätzliche Urkunden anzuschließen, wie etwa eine Arbeitgebererklärung und im Fall des § 12c Abs 2 AuslBG (Zulassung von Fachkräften in bestimmten Berufen ohne Studium) ein Dienstzeugnis und eine Arbeitsbestätigung. (BGBl II 2022/327)