In BGBl III 2022/134 wurden die Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken kundgemacht.
In BGBl III 2022/134 wurden die Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken kundgemacht.