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VwGH zur Berechnung des Progressionsvorbehalts bei deutschen Pensionen

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/525RdW 2021, 657 Heft 9 v. 15.9.2021

In Deutschland werden Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einem bestimmten Prozentsatz ("Besteuerungsanteil") als einkommensteuerbar angesehen. Für den Progressionsvorbehalt bei in Österreich Ansässigen sind die deutschen Pensionen aber nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. - VwGH 2. 6. 2021, Ra 2020/15/0132.

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