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Keine Anwendbarkeit der VO (EG) 883/2004 auf Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/520RdW 2021, 648 Heft 9 v. 15.9.2021

VO (EU) 1231/2010 : Art 1

VO (EG) 883/2004: Art 2

Ein in der Schweiz wohnhafter Drittstaatsangehöriger (hier: ein kosovarischer Staatsbürger) unterliegt nicht dem persönlichen Anwendungsbereich der VO (EU) 883/2004 , sodass es zu keiner Zusammenrechnung seiner in der Schweiz und in Österreich erworbenen Pensionszeiten für den Anspruch auf eine Alterspension in Österreich kommt.

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