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Entgeltfortzahlung für freigestelltes Betriebsratsmitglied

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/515RdW 2021, 644 Heft 9 v. 15.9.2021

ArbVG: § 117

Freigestellte BR-Mitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts, wobei das Ausfallsprinzip zur Anwendung kommt und nur der mutmaßliche Verdienst zu ersetzen ist. Dabei ist auch der Karriereverlauf anhand von AN zu fingieren, die mit dem BR-Mitglied vor dessen Freistellung weitgehend vergleichbar waren.

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