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COVID-19: Ersatzansprüche nach EpiG - örtliche Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/505RdW 2021, 636 Heft 9 v. 15.9.2021

AVG: § 3

EpiG: §§ 25, 32, 33

§ 3 AVG ist im Verhältnis zu den Regelungen in den Verwaltungsvorschriften bloß subsidiär anzuwenden und daher angesichts der ausdrücklichen Regelung des § 33 EpiG hinsichtlich der Zuständigkeit für Ansprüche nach § 32 EpiG (Vergütung für den Verdienstentgang) nicht anwendbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Anspruch nach § 32 EpiG zu Recht besteht oder nicht, sondern lediglich darauf, ob ein Anspruch nach dieser Bestimmung behauptet wird.

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