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Klage gegen Schweizer Berufshaftpflichtversicherer: internationale Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/502RdW 2021, 631 Heft 9 v. 15.9.2021

LGVÜ 2007: Art 9, Art 11

Der Geschädigte hat nach allgemeinem Haftpflichtversicherungsrecht zunächst einen Schadenersatzprozess gegen den Schädiger zu führen und - im Fall des Obsiegens - in die Freistellungsansprüche des Schädigers gegenüber dessen Haftpflichtversicherer Vollstreckung zu führen. Dagegen ermöglicht ihm die Direktklage, den Haft-

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