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Kündigung des freien Dienstvertrags nach neuem Recht

WirtschaftsrechtAss.-Prof. MMag. Dr. Mathias Walch, LL.M. (Yale)**Dank gebührt Christoph Kietaibl, Gert-Peter Reissner und Georg Schima für wertvolle und kritische Hinweise zum Manuskript. Außerdem möchte ich Christoph Kietaibl und Olaf Riss für die Einladung zu einem Vortrag am 1. 7. 2021 im Rahmen des Forschungszirkels Pörtschach (unterstützt von der Kärntner Juristischen Gesellschaft) danken. Auf das vorliegende Thema bin ich nämlich im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieses Vortrags gestoßen.RdW 2021/485RdW 2021, 613 Heft 9 v. 15.9.2021

Am 1. 10. 2021 tritt - mit coronabedingter Verspätung11Siehe § 1503 Abs 10 ABGB (1. 1. 2021), § 1503 Abs 15 ABGB (Verschiebung auf 1. 7. 2021) und § 1503 Abs 19 ABGB (nochmalige Verschiebung auf 1. 10. 2021). - der neue § 1159 ABGB in Kraft (BGBl I 2017/153).22Änderung des Angestelltengesetzes, des Gutsangestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgesetzes, des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, des Berufsausbildungsgesetzes, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Landarbeitsgesetzes 1984. Nach neuer Rechtslage entspricht § 1159 ABGB im Wesentlichen dem § 20 Angestelltengesetz.33 Reissner, Die Neuerungen aufgrund der "Arbeiter-Gleichstellungsnovelle" BGBl I 2017/153, in Reissner/Mair, Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2018 (2019) 33 (49); Stella, Reminder: Neue Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter ab 1. 10. 2021, ecolex 2021, 606; ausführlich zum neuen § 1159 ABGB, aber unter Ausklammerung der hier interessierenden Frage, Wachter, Das neue Kündigungsrecht, in Wachter, Jahrbuch Arbeitsrecht und Sozialrecht 2018 (2018) 133. Dadurch sollen überkommene Ungleichheiten zwischen Angestellten und Arbeitern behoben werden.44Zu verbleibenden Unterschieden siehe Reissner in Reissner/Mair, Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2018, 51; Figl, Die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten, ecolex 2021, 612. Fraglich ist jedoch, wie sich die neue Rechtslage für freie Dienstnehmer darstellt.

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