Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden. Jeder Rentner muss mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. In den beiden Urteilen X R 33/19 und X R 20/19 vom 10. 5. 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals erklärt, welche Berechnungsgrundlagen der Ermittlung dieser doppelten Besteuerung zugrunde zu legen sind. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften; der Gesetzgeber wird handeln müssen.