Der VwGH wiederholt seine Rechtsprechung, wonach (bloß) wirtschaftliche Doppelbesteuerung nicht die Voraussetzungen für Maßnahmen nach § 48 Abs 5 BAO erfüllt. - VwGH 30. 6. 2021, Ra 2021/15/0042.
Der in Österreich ansässige Einzelunternehmer hatte 2009 in Malta eine Kapitalgesellschaft ("Ltd") gegründet, die 2015 liquidiert wurde. In den Jahren 2010 bis 2013 erklärte die Ltd in Malta Gewinne (besteuert letztlich mit 5 % KSt).