Der Ausfall eines von einem Rechtsanwalt gewährten Darlehens oder das Schlagendwerden einer von ihm erklärten Bürgschaft führen nur ausnahmsweise zu Betriebsausgaben der Rechtsanwaltskanzlei. - VwGH 11. 6. 2021, Ra 2019/13/0112.
Der Ausfall eines von einem Rechtsanwalt gewährten Darlehens oder das Schlagendwerden einer von ihm erklärten Bürgschaft führen nur ausnahmsweise zu Betriebsausgaben der Rechtsanwaltskanzlei. - VwGH 11. 6. 2021, Ra 2019/13/0112.