Ab Ablauf einer einzelfallbezogen zu beurteilenden Frist sind rückständige Umsatzsteuerforderungen zu verzinsen. - VwGH 30. 6. 2021, Ro 2017/15/0035.
Ein Hotelbetreiber machte in der im September 2007 eingereichten UVA für August 2007 einen Vorsteuerüberschuss von ca 60.000 € geltend. Das Finanzamt verbuchte die Gutschrift nicht, sondern setzte im Oktober 2007 den Vorsteuerüberschuss gem § 21 Abs 3 UStG mit lediglich ca 14.600 € fest.