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Erwerbsunfähigkeitspension eines Immobilienmaklers erst ab dem Ruhen des Gewerbes

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/463RdW 2021, 573 Heft 8 v. 13.8.2021

GSVG: § 55 Abs 2 Z 2 lit b, § 133 Abs 2

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