EFZG: §§ 3, 5
KVAÜ: Abschnitt XVI und XVII
Der KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (unabhängig von einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses) und den aliquoten Anspruch bei unterjährigem Ende des Arbeitsverhältnisses;