VersVG: §§ 67, 74 ff
Im Falle der Kaskoversicherung eines fremden Fahrzeugs, die der Versicherungsnehmer für Rechnung des Eigentümers abschließt, handelt es sich (auch) um eine Fremdversicherung nach den §§ 74 ff VersVG. Schließt daher ein Leasingnehmer für das Leasingfahrzeug eine Kaskoversicherung ab, wird dadurch regelmäßig nicht nur das Eigeninteresse des Leasingnehmers, sondern auch das Interesse des Leasinggebers am Sachwert des Fahrzeugs geschützt.