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Firmenbuch: Anschrift der GmbH-Gesellschafter

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/434RdW 2021, 550 Heft 8 v. 13.8.2021

GmbHG: § 26

ZustG: § 2

Dass es bei der Anschrift, die für Gesellschafter einer GmbH im Firmenbuch einzutragen ist, (primär) darauf ankommt, Zustellungen an die Gesellschafter zu ermöglichen, ergibt sich eindeutig aus § 26 Abs 1 GmbHG, der auf die "für Zustellungen maßgebliche Anschrift" abstellt. Da sich dieses Kriterium nach den einschlägigen Vorschriften des ZustG richtet (vgl insb § 2 Z 4 ZustG: "Abgabestelle") und demgemäß keineswegs mit einer Anschrift übereinstimmen muss, die im ZMR aufscheint, kann es für die im Firmenbuch einzutragende Anschrift eines Gesellschafters auf die Daten im ZMR nicht maßgeblich ankommen.

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