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Das neue Verbrauchergewährleistungsrecht

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Mag. Uwe NeumayrRdW 2021/427RdW 2021, 536 Heft 8 v. 13.8.2021

Am 1. 1. 2022 tritt das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)11RV 949 BlgNR 27. GP . Das GRUG wurde am 7. 7. 2021 vom Nationalrat beschlossen (346/BNR). Der Bundesrat lässt die Achtwochenfrist ablaufen, die am 3. 9. 2021 endet. in Kraft, mit dem die Vorgaben der Warenkauf-RL (WKRL)22RL (EU) 2019/771 , ABl L 2019/136, 28. und der Digitale-Inhalte-RL (DIRL)33RL (EU) 2019/770 , ABl L 2019/136, 1. umgesetzt werden. Im Folgenden werden das neue Verbrauchergewährleistungsrecht sowie die Änderungen im ABGB und im KSchG dargestellt.

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