Die neuen Richtlinien zur Normverbrauchsabgabe, Kraftfahrzeugsteuer und zur motorbezogenen Versicherungssteuer (Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 - KfzBStR 2021; Richtlinien des BMF vom 1. 7. 2021, 2021-0.410.665, BMF-AV Nr 89/2021), stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, zum KfzStG 1992 sowie zum VersStG 1953 dar. Sie behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung der genannten Gesetze durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die KfzBStR 2021 sind ab 1. 7. 2021 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.