Das Bundesgesetz zur Änderung des LSD-BG, des AÜG und des AVRAG, mit dem die Arbeitsbedingungen für nach Österreich grenzüberschreitend entsandte oder überlassene AN verbessert, die Verwaltungsstrafbestimmungen infolge der EuGH-Rechtsprechung überarbeitet und die Sicherheitsleistung neu geregelt werden, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Da kein Beschluss der Länderkammer zustande kam, verzögert sich das Inkrafttreten der Novelle um acht Wochen (Ablauf der 8-Wochenfrist am 3. 9. 2021). Siehe dazu auch das Editorial von Prof. Schrank in diesem Heft.