Nach Ansicht des dt BGH unwirksam sind die AGB von Facebook vom 19. 4. 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperre bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards, weil sich Facebook nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen sowie eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen. BGH 29. 7. 2021, III ZR 179/20 und BGH 29. 7. 2021, III ZR 192/20.