Die beiden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine (BGBl III 2021/98) und Tadschikistan (BGBl III 2021/96) wurden abgeändert, um die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner DBA an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft umzusetzen. Die Änderungen sind am 26. 5. 2021 (DBA-Tadschikistan) bzw 25. 6. 2021 (DBA-Ukraine) in Kraft getreten.