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Geänderte DBA mit Ukraine und Tadschikistan

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/368RdW 2021, 465 Heft 7 v. 23.7.2021

Die beiden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine (BGBl III 2021/98) und Tadschikistan (BGBl III 2021/96) wurden abgeändert, um die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner DBA an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft umzusetzen. Die Änderungen sind am 26. 5. 2021 (DBA-Tadschikistan) bzw 25. 6. 2021 (DBA-Ukraine) in Kraft getreten.

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