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VwGH zur Schwäche der Bescheinigung für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs 4 EStG

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/354RdW 2021, 440 Heft 6 v. 21.6.2021

Die primäre Verantwortung für die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in Finanzamts-Bescheinigungen, wie sie für die Besteuerung in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtiger (nach der dem § 1 Abs 4 des österreichischen EStG entsprechenden deutschen Bestimmung) vorgesehen sind, liegt beim Bescheinigungswerber.

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