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COVID-19: Ersatz für Verdienstentgang?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/326RdW 2021, 416 Heft 6 v. 21.6.2021

EpiG: §§ 20, 32

§ 32 Abs 1 Z 5 EpiG ist mit der Novelle BGBl 1974/702 in Kraft getreten und seither unverändert geblieben. Ausgehend vom klaren Wortlaut dieser Norm setzt ein Anspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang voraus, dass das Unternehmen des Anspruchswerbers "gemäß § 20 in seinem Betrieb beschränkt oder gesperrt worden ist"; Anspruchsvoraussetzung danach ist also eine Betriebsbeschränkung oder -sperre nach § 20 EpiG (unverändert seit der Stammfassung [WV] BGBl 1950/186).

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