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Gewährleistung 2.0: (k)eine nachhaltige Reform?

EditorialBearbeiterin: Dr. Petra Leupold, LL.M. JKU Linz/VKI-AkademieRdW 2021/308RdW 2021, 391 Heft 6 v. 21.6.2021

Vor genau 20 Jahren wurde die Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG vom österreichischen Gesetzgeber zum Anlass für eine umfassendere Reform des Gewährleistungsrechts im ABGB genommen. Auch die neuen Gewährleistungs-Richtlinien (Warenkauf-RL 771/2019 , Digitale Inhalte-RL 770/2019 ) räumen dem nationalen Gesetzgeber trotz vollharmonisierender Natur beträchtliche Spielräume ein (Kodek/Leupold, Gewährleistung NEU [2019]). Die Umsetzung war daher mit Spannung erwartet worden, zumal sich das Regierungsprogramm 2020-2024 zu einer Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, zu Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz und zur "Vermeidung von Rechtszersplitterung" zu einer Umsetzung "weitgehend in bestehenden Gesetzen" bekennt. Von diesen Zielen verabschiedet sich der am 6. 4. 2021 in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf (107 ME): Das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) sieht weder eine Verlängerung der Gewährleistung bei langlebigen Produkten (Faber, VbR 2020, 4 und 57) noch die Einführung eines Direktanspruchs gegen den Hersteller bzw EWR-Importeur (Wendehorst, VbR 2020, 94 und 138) vor, sondern beschränkt sich weitgehend auf eine Umsetzung der Richtlinienvorgaben in einem neuen Spezialgesetz (VGG: Verbrauchergewährleistungsgesetz).

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