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Verstöße gegen Wahlgrundsätze: ungültige Betriebsratswahl

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/295RdW 2021, 360 Heft 5 v. 27.5.2021

ArbVG: § 59 Abs 1, § 60

Eine BR-Wahl ist dann nichtig, wenn ein derart offensichtlicher und grober Verstoß gegen die wesentlichen gesetzlichen Wahlgrundsätze vorliegt, dass selbst der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl fehlt. Ist das nicht der Fall, so ist die Wahl im Fall der Verletzung leitender Grundsätze des Wahlrechts nur ungültig, nicht aber nichtig.

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