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Überschuldete Verlassenschaft: Forderungen einer Bank

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/286RdW 2021, 350 Heft 5 v. 27.5.2021

AußStrG: §§ 154 f

IO: §§ 11, 48, 132, 137

Aus § 154 Abs 1 letzter Halbsatz AußStrG ergibt sich, dass die Überlassung an Zahlungs statt eine Alternative zum Verlassenschaftsinsolvenzverfahren ist. Deshalb sind im Verfahren nach dieser Bestimmung die Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Insolvenzforderungen sinngemäß anzuwenden und der Zeitpunkt des Todes ist dem der Insolvenzeröffnung gleichzuhalten (6 Ob 47/12y, ZIK 2012/341).

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