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COVID-19: Betriebsausfallversicherung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/284RdW 2021, 347 Heft 5 v. 27.5.2021

ABGB: §§ 914 f

Der Hotelbetrieb des Kl war zunächst mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft vom 14. 3. 2020 nach § 20 EpiG geschlossen worden. Nach der vorliegenden Bedingungslage ("Allgemeine Bedingungen für die Versicherung gegen die Folgen einer Betriebsschließung infolge Seuchengefahr, Betrieb & Planen" - Fassung 10/2011; F 472) besteht diesbezüglich Versicherungsschutz für den Zeitraum bis zur Aufhebung dieser Verordnung mit 27. 3. 2020. Den Unterbrechungsschaden für diesen Zeitraum hat die Bekl dem Kl auch ersetzt.

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