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VwGH: Verdeckte Ausschüttung oder Einlagenrückzahlung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/182RdW 2021, 209 Heft 3 v. 19.3.2021

Die Kapitalgesellschaft kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt gegenüber erklären, eine verdeckte Vorteilszuwendung als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zu werten. - VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027.

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