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EuGH: Marktmissbrauch in der EU - ne bis in idem

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/129RdW 2021, 162 Heft 3 v. 19.3.2021

Die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung der Art 101 und 102 AEUV entfällt gem Art 11 Abs 6 S 1 VO (EG) 1/2003, wenn die Kommission ein Verfahren zur Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen einleitet, das dieselben mutmaßlichen Zuwiderhandlungen des- oder derselben Unternehmen auf dem- oder denselben Produktmärkten und dem- oder denselben geografischen Märkten in dem- oder denselben Zeiträumen betrifft wie das oder die Verfahren der nationalen Wettbewerbsbehörden.

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