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VwGH zur Besteuerung von Diensterfindungen

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/119RdW 2021, 142 Heft 2 v. 19.2.2021

Auch auf Arbeitgebervergütungen (Prämien) für Diensterfindungen findet gemäß den Bestimmungen der §§ 37, 38 EStG bei der Veranlagung der Hälftesteuersatz Anwendung. Die Tarifbegünstigung greift aber nur, wenn die vom Arbeitgeber bezahlten anderen sonstigen Bezüge das Ausmaß eines Sechstel iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG erreichen. - VwGH 7. 12. 2020, Ro 2019/15/0014.

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