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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2021

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/12RdW 2021, 7 Heft 1 v. 28.1.2021

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.000,48 € für das Jahr 2021 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.000 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.167 €

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