vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Verfall einer Unionsmarke - Widerklage

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/5RdW 2021, 6 Heft 1 v. 28.1.2021

Hinsichtlich des Verfalls bestimmt Art 51 Abs 1 Buchst a VO (EG) 207/2009 [über die Unionsmarke], dass die Unionsmarke ua auf Widerklage im Verletzungsverfahren für verfallen erklärt wird, wenn die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren in der Union für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, nicht ernsthaft benutzt worden ist und keine berechtigten Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte